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#1 |
FilzerIn
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So, jetzt muss ich da einmal ein Frage stellen, die etwas ungewöhnlich ist.
Mir gefallen umfilzte Lampen sehr, sehr gut und ich hätte auch viele Ideen, sie verschieden zu Gestalten. Natürlich würde ich sie dann auch gerne verkaufen - ABER - mein GG meint, daß das sehr Riskant sei. Begründung: Wenn ich eine Lampe in einem Geschäft kaufe, habe ich eine Gewährleistung darauf. D.h. wenn dieses Teil aus irgendwelchen Gründen zum Brennen anfängt, dann haftet das Geschäft dafür. Wenn ich die Lampe aber umfilze, verändere ich ja das Produkt und die Gewährleistung verfällt. ![]() Da bin ich jetzt wirklich verzweifelt, weil ich glaube, dass ich solche Lampen wirklich gut verkaufen könnte. Liebe Grüße Marti |
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#2 |
FilzexpertIn
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Was das Rechtliche betrifft, hab ich leider gar keine Ahnung.
Ich weiß nur, dass der Filz auf der Lampe seeeeeeeehr schwer entflammbar ist. Ich setze jetzt mal voraus, wenn ich eine Lampe kaufe, dass die sowieso nicht zu brennen beginnt. Beim Befilzen muß man nur darauf achten, dass noch genügend Öffnung für Luftzufuhr übrig bleibt. Ich würde da kein Problem drin sehen, aber wie gesagt, ich kenn mich da auch nicht wirklich aus GLG, Nora |
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#3 |
FilzerIn
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Dass der Filz zum Brennen anfängt, ist eher unwahrscheinlich.
Er meint nur, dass wenn bei der Lampe generell etwas defekt ist und sie zu Brennen anfängt und dann ein Brand entsteht ja die Versicherung eingeschaltet wird. Wenn`s dann heißt, diese Lampe ist von "dem" oder "dem" z.B. Schwedische Möbelhaus, diese dann feststellen, dass da ja Filz drumrum war - was ja nicht dem Original entspricht - diese dann von der Gewährleistung aussteigen. Was dann? Das sind Gedanken, auf die ich im Leben nie gekommen wäre - aber mein GG. Liebe Grüße Marti |
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#4 |
FilzexpertIn
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Das sind natürlich berechtigte Einwände.
Ich glaub für dieses Problem gibts keine Lösung. GLG, Nora |
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#5 |
Senior FilzerIn
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Hallo Marti,
deine Frage ist absolut berechtigt, aber das wäre eine rechtliche Auskunft! Ich glaube, dass das dir nur ein(e) Rechtsgelehrte (-r) beantworten kann. Wer dazu eine Aussage trifft der sollte wissen was er tut. Vielleicht, wenn du einen Da wan´s da-Shop o. ä. hast, könnten die Mitarbeiter der Rechtsabteilung dir eine Hilfestellung geben. Gedanken habe ich mir dazu auch schon gemacht, aber .. wenn du so wolltest und z. B. ein Windlicht oder einen Adventskranz mit Kerze verkaufst, veränderst du auch die urspüngliche Art indem du die Kerze in ein Glas stellst oder auf einen Kerzenteller. Es ist doch eine Art Klein- Hobbyerwerb, ob du dafür dann für Alles haftbar gemacht werden kannst? Bei privaten Verkäufen z. B. bei ibäh werden doch auch immer diese Auschlussklauseln erwähnt. Falls du etwas Näheres erfahren solltest, würde ich mich darüber freuen Info zu bekommen. |
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#6 |
FilzerIn
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Ja, da bleib ich sicher dran, da ich sowas schon machen möchte.
Derzeit fahre ich "nur" Kunsthandwerksmärkte und da gibts normalerweise keine Rechtsanwälte. Und die sind bekanntlich teuer - und um dieses Geld kaufe ich lieber Material ein. GlG Marti |
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