28.12.2017 | #166 |
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Wisst ihr was das der größte Feind ist auf Weihnachtsmärkten, der Ehemann.
Ein Beispiel: Eine Paar kommt an meinen Stand, die Frau ist ganz angetan vom Schmuck und probiert Kette, Armband.. und ist dabei sich zu entscheiden, doch dann kommt der Ehemann und sagt, komm jetzt ich will was essen und weg sind sie. Oder er fragt sie, was willst du denn damit, hast doch schon genug.... Fazit für mich, nie mehr ein Weihnachtsmarkt. Auf den Kunsthandwerkermärkten sieht es ganz anderst aus, da läßt nämlich Frau den Mann Zuhause. Die Marktgebühren variieren hier ganz ordentlich, z.B. habe ich für den Weihnachtsmarkt 19,00€ bezahlt, für den grossen Kunsthandwerkermarkt in Laufenburg bezahle ich 450,00€ was ich aber auch locker raußhole.
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Liebe Grüße Manuela |
28.12.2017 | #167 |
Senior FilzerIn
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Die Standgebühren, die ich bisher gezahlt habe - jeweils für ein Wochenende - betrugen zwischen 60€ und 120€.
Jetzt habe ich mich für einen Markt beworben, der von Freitag bis Sonntag geht und 450€ kostet. Ich habe allerdings noch keine Zusage. Mit Männern habe ich auch schon andere Erfahrungen gemacht. Dass sie ihre Frauen ermutigt haben, etwas zu kaufen, aber die Frauen sich nicht entschließen konnten. An Wertschätzung für meine Arbeit mangelt es auch nicht, nur an Käufern. LG, Doro |
28.12.2017 | #168 |
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Da bleibt mir erstmal der Mund offen bei 450€ Da muss man ordentlich verkaufen, um wenigstens auf die Standgebühren zu kommen. Holla!
Dachte nicht, dass es so viel ist. Aber schon klar, die schönen Kunsthandwerkermärkte haben auch ihren Rahmen und somit ihren Preis. In schöne Ambiente kauft es sich auch für mich schöner. Manuela gebe Dir vollkommen recht, mein Mann ist auch so! Pragmatisch, praktisch, gut. Deshalb gehe ich auf Kunsthandwerkermärkte immer mit meiner Schwester. Eine Alternative gibt es in Nürtingen bei Stuttgart. Der Weihnachtsmarkt ist immer gepaart mit einem Kunsthandwerkermarkt in der Altstadt. Wunderschön gelegen mit teilsweise Kerzenlichtermeer und einem Umzug mit der Lichter-Lucia. Unglaublich stimmungsvoll. Sofern das Wetter mitspielt, alles unter freiem Himmel. Braucht man eigentlich einen Gewerbeschein wenn man einmalig auf einem Weihnachtsmarkt verkauft? Haben wir glaub schon einmal diskutiert, aber ich weiß es nicht mehr. LG Floriane |
28.12.2017 | #169 |
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Das ist abhängig von den Veranstaltern, also bei den Weihnachtsmärkten die
von der Gemeinde oder Vereinen organisiert werden meistens nicht. Bei den größeren Kunsthandwerkermärkten schon eher.
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Liebe Grüße Manuela |
28.12.2017 | #170 |
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Ich habe dieses Jahr bei uns in der Gemeinde ein Kleinst-Gewerbe angemeldet, da ich in einem Blumenladen einige meiner Filzarbeiten kostenlos ausstellen darf. Den Verkauf übernimmt die Besitzerin des Ladens und mir war es daher zu heikel, ohne Gewerbeanmeldung so in die "Öffentlichkeit" zu treten. Die Gewerbeanmeldung war sehr einfach auszufüllen und mit 15,-- € Gebühren auch zu verschmerzen. Kurze Zeit nach der Anmeldung bekam ich von meinem zuständigen Finanzamt eine Steuernummer für dieses Gewerbe. Ich muss jetzt lediglich zu meiner jährlichen Steuererklärung die Einnahmen und Ausgaben angeben. Das war es angeblich. Ohne Gewerbeanmeldung darfst du nur eine bestimmte Anzahl von Verkäufen durchführen, da musst du dich bei deinem zuständigen Finanzamt erkundigen, wie viele kann ich aber nicht sagen.
Liebe Grüße Karin |
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28.12.2017 | #171 |
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Manchmal überlege ich mir schon, ob ich es mal wagen soll, aber ich bin noch weit entfernt davon. Aber prinzipiell wäre ich da nicht abgeneigt, wenn meine Kids mal älter sind.
LG Floriane |
29.12.2017 | #172 |
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Eine Gewerbeanmeldung hat zudem den Vorteil, dass Du zu EK Preisen einkaufen
kannst, was sich manchmal richtig rentiert. Als Kleingewerbe kannst Du allerdings deinen Einkauf nicht absetzen, auch Ladenmiete, Strom, Heizung.... kannst Du nicht absetzen. Der große Gewerbeschein rechnet sich jedoch nur wenn du ein Ladenlokal führts. Denke auch an die Krankenkasse, denn mit dem großen Gewerbeschein musst dich anmelden, dagegen mit dem Kleingewerbeschein kannst Du bis zu einem bestimmten Einnahmesatz dich bei deinem Partner mitversichern ohne Mehrkosten.
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Liebe Grüße Manuela |
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29.12.2017 | #173 |
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Hallo,
eure Erfahrungen mit dem Märkten decken sich in etwa mit meinen eigenen, die ich auf mehreren Märkten in meiner Heimatgemeinde (knapp unter 3000 Einwohner) gesammelt habe. Es nützt also auch nichts, wenn man die Besucher größtenteils kennt. Ich habe unheimlich viel Lob bekommen und nette Gespräche geführt. Aber leider jeweils nur sehr wenig verkauft. Beim ersten Mal lief es noch gut, da hatte ich sogar einen kleinen Gewinn nach Abzug der Standgebühren. Aber leider liefen die anderen Male gerade so, dass ich am Ende zumindest keinen Verlust hatte. Nach zwei Weihnachts- und zwei Ostermärkten habe ich aufgegeben und beschlossen meine Zeit für eigene Wünsche, die auch gerne einmal aufwändiger sein dürfen zu nutzen. Ich bereue es nicht, denn so sind schon viele Filzbilder, Taschen und anderes entstanden, die ich sonst vielleicht nie gemacht hätte. Hihi und über Ehefrauen und ihre Ehemänner, da kann ich auch Geschichten erzählen, lach! Überhaupt, wenn die Verkäufe auf den Märkten einen Gewinn hatten, dann war der Gewinn, dass ich viel über Menschen und ihr Verhalten gelernt habe. Ist doch auch was wert. Heute laufe ich selbst über den Markt, esse Kuchen und gucke mir die Stände an. Manchmal kaufe ich auch eine Kleinigkeit und genieße es Besucher zu sein. Dann und wann fragt mich jemand, ob ich noch filze und natürlich ist meine Antwort ja, aber nur für mich selbst. Vielleicht könnte ich Auftragsarbeiten annehmen, aber das will ich nicht. Ich habe Erfahrungen mit dem zeichnen von Tieren als Auftragsarbeit. Einmal für eine Kollegin und einmal für meine Tante. Und weiß, dass Tierbesitzer ziemlich pingelig sein können. Wenn da nicht alles absolut perfekt passt! Meist sind die Fotos, nach denen man arbeitet ziemlich schlecht, so dass das perfekte arbeiten ziemlich erschwert wird. LG Tanja |
30.12.2017 | #174 |
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Ich würde auch nie mehr als 3 - 4 Märkte pro Jahr machen, weil es
sonst zu Muss wird und bestimmt keinen Spaß mehr macht. Bei mir hatte sich soviel Filzarbeiten angesammelt und als mir eine liebe Bekannte über Facebook geschrieben hat, dass sie einen Notfall mit ihrem Bully hat bin ich zu einer Gruppe gekommen die Notfällen helfen, sowohl den Tieren als auch den Besitzern. Ich habe dann einige Filzarbeiten und natürlich meine Lampworkarbeiten zum ersteigern eingestellt und bis jetzt schon vieles verkauft. So habe ich wieder Platz für Neues und das schöne ist für mich, ich kann gleichzeitig helfen. Ich freue mich zu einem wenn meine Arbeiten gut ankommen und ganz wichtig ich kann denen helfen denen es nicht so gut geht.
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Liebe Grüße Manuela |
30.12.2017 | #175 |
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Hallo Manuela, auch als Kleingewerbler kann man seine Einkäufe von der Steuer absetzen. Dank meiner Steuerberaterin,die mir den Tipp gegeben hat, setze ich auch einen Teil unserer Heizkosten ab, da sich Büro und Werkstatt in unserem Haus befinden. Der einzige Unterschied ist, dass man selbst keine Umsatzsteuer ausweist und nur einen bestimmten Jahresumsatz haben darf.
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Filzige Grüße, Sanne |
30.12.2017 | #176 |
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Mein Gewerbeschein hat auch nicht viel gekostet. Ich muss aber jährlich 60€ für Gewerbemüll bezahlen. Das ist eine Pauschale. Da nützt es auch nichts, dass ich eigentlich gar keinen Müll produzieren.
Bei der Steuererklärung machst du eine Einnahmen/Überschussrechnung. D.h., du ziehst von deinen Einnahmen alle steuerlich relevanten Ausgaben ab. Dazu gehört z. B. auch die Müllgebühr, aber auch Standgebühren, Regale, Beleuchtung, Kisten, Websitekosten, Reisekosten, Verpflegungskosten uvm.. Und natürlich dein Material. Ich habe gestern meine Abrechnung gemacht und festgestellt, dass ich nach Abzug meiner Ausgaben - dazu gehört z. B. auch ein Filzkurs für 450€ plus Übernachtungskosten und Verpflegung - noch ca. 450€ übrigbleiben. Diese muss ich dann versteuern. Das Finanzamt geht, wenn du ein Gewerbe anmeldest, von einer Gewinnerzielungsabsicht ( Tolles Wort, haha. ) aus. Du bekommst 3-4- Jahre Zeit, um dein Gewerbe so etablieren, dass du Gewinne erwirtschaftest. Auch ich mache das nicht als Hobby, sondern möchte auch etwas Geld damit verdienen. Damit meine ich aber 450€, sondern schon mehr, denn sonst lohnt sich der ganze Aufwand nicht. Es kann jetzt sein, dass das Finanzamt mir die Gewinnerzielungsabsicht aberkennt und damit meinen Gewerbeschein. Soweit erst mal meine Informationen. Ich hoffe, das ist für die eine oder andere interessant. LG, Doro |
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30.12.2017 | #177 |
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Na da drücke ich Dir aber die Daumen, dass du ihn nicht aberkannt bekommst! Eigentlich sollten sie ja schon anhand der Webseite sehen, dass Du gerne verkaufen möchtest.
Aber ich kann auch verstehen, dass das Finanzamt das Material nicht bezahlen möchte, wenn man keinen Gewinn erzielt, was für eine blöde Situation! Käufer kann man ja nicht herbeihexen. Hilft es da, dass man die Website und den Nachweis an der Teilnahme an Kunsthandwerkermärkten erbringt? Liebe Grüße Floriane |
30.12.2017 | #178 |
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In Ö kann es passieren, dass ein Unternehmen als "Liebhaberei" eingestuft wird, wenn man länger keine Gewinne erzielt. Damit sind natürlich alle Vorteile wie Anrechnung für Pension usw. futsch.
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Wer Schreibfehler findet, darf sie verfilzen, verweben und verspinnen! |
30.12.2017 | #179 |
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Auch bei uns kannst du vom Finanzamt als "Liebhaberei" eingestuft werden, wenn du nach einer gewissen Zeit keine Gewinne verbuchst. Hat mir die Dame vom Finanzamt erst kürzlich erklährt, da wollte ich mich vergewissern, dass ich auch Stulpen, Schals usw. verkaufen darf. Emmi, wenn du dieses Jahr 450,__ € Gewinn erwirtschaftet hast dürfte doch alles in Ordnung sein. Gewerbemüll gibt es bei uns zum Glück nicht. Das höre ich heute zum ersten Mal. Meine Steuerberaterin meinte auch, dass ich meine Ausgaben wie z.B. Wolle, Fahrtkosten usw. von den Einnahmen in Abzug bringen kann. Neben der Umsatzsteuer, welche du nicht ausweisen darfst, wie Sannekathrin schon erwähnte, darfst du auch keinen Firmennamen führen, so zumindest lt. meinem Finanzamt. Der Jahresumsatz darf bei einem Kleinunternehmer 17.500 € nicht übersteigen.
Liebe Grüße Karin |
30.12.2017 | #180 |
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Sorry Sanne, ich habe mich falsch ausgedrückt, gemeint habe ich
das im Bezug auf die Vorsteuer. Kleinunternehmer die keine MwSt ausweisen, dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Aber egal, nicht so wichtig ich war wohl zu lange mit dem großen Gewerbeschein tätig und habe immer noch die Vorsteuer im Kopf. Sorry an alle wollte hier nichts falsches behaupten. Klar könnt ihr trotz Kleingewerbe einiges absetzten, ich habe sogar meinen PC abgesetzt, aber eben nicht in der Vorsteuer.......... Müllgebühren müssen in Deutschland nur die mit dem großen Gewerbeschein bezahlen, also ich musste es auf jeden Fall. So und nun bin ich rauß aus dem ganzen Steuerwirrarr.
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Liebe Grüße Manuela |
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