03.01.2016 | #1 |
FilzerIn
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Filzobjekte verkaufen
Meine Filzobjekte stelle ich ausschließchlich in meiner Freizeit her. Es sind auch nur wenige Objekte, hauptsächlich ist es die Märchenlampe, wo ich bereits gute Erfahrung habe. Wenn ich einige Lampen verkaufen möchte, gibt es bestimmte Kriterien die man beachten sollte? Für eine Gewerbeanmeldung ist es zu wenig, es würde nur ein Hobby bleiben. Kennt jemand eine Plattform, wo man Filzobjekte anbieten kann? Oder hat jemand eine andere Idee? Wäre für eine Info sehr dankbar, da ich unwahrscheinlich gerne filze und Anderen mit meinen Objekten eine Freude bereiten will.
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03.01.2016 | #2 |
Senior FilzerIn
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Mir fällt spontan etsy und dawanda ein, mach dich dort mal schlau.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Filzröschen für den nützlichen Beitrag: | fibiene (04.01.2016) |
03.01.2016 | #3 |
AnleiterIn
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Etsy fällt vollkommen weg, weil das nur mit Gewerbeanmeldung geht.
Für alle anderern Plattformen gilt - wo kein Kläger da kein Richter - aber ohne Gewerbeanmeldung oder Steuernummer ist der Verkauf von selbst hergestellten Objekten und Produkten jedwelcher Art nicht erlaubt. Es ist vollkommen egal, ob du 100 oder 100 000 Euro umsetzen möchtest, das Gewerberecht macht da keinen Unterschied. Natürlich kannst Du über Dawanda ein paar Objekte verkaufen, weil das niemand kontrollieren wird. Es gibt auch bestimmt den ein oder anderen Hobbymarkt (was es eigentlich auch nicht gibt) auf dem du ein paar Sachen verkaufen kannst. Es ist aber und bleibt Schwarzarbeit. Eine Gewerbeanmeldung kostet Dich eine Gebühr von 30€ und ein zwei Breife an das Finanzamt und die IHK und dann ist alles in trockenen Tüchern. Steuern, Gebühren und MItgliedsbeiträge für IHK und Berufsgenossenschaft werden dann erst ab einem bestimmten Einkommen fällig, das Du bestimmt nicht überschreiten wirst. Allerdings sollte Frau auch nicht vergessen, dass sie ab dem ersten verkauften Objekt für die hergestellten Produkte haftbar ist. Auch das Produkthaftungsgesetz und das Gesetz über den Verkauf von Elektrischen Geräte macht keinen Unterschied, ob Du eine Lampe verkaufst oder 100. viel Erfolg Triluna |
04.01.2016 | #4 |
Senior FilzerIn
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Ach, du willst die Dinger komplett mit Lampe verkaufen, das war mir nicht so klar. Hier gab es schon mal einen interessanten Thread zum Verkauf von elektrischen Lampen - da solltest du wirklich vorsichtig sein: http://www.filzrausch.net/forum/showthread.php?t=1772
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Filzröschen für den nützlichen Beitrag: | fibiene (04.01.2016) |
05.01.2016 | #5 |
FilzerIn
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Und wenn die eine Gewerbeanmeldung hast, wird bei der Steuererklärung eine EÜR fällig.
Sprich Einnahme-Überschuss-Rechnung. Das ist ein Zusatzformular bei der Erklärung. Trägst die die Einnahmen und die Ausgaben ein und fertig.
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Liebe Grüße Mobaan www.mobaan.de |
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06.01.2016 | #7 |
FilzerIn
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Laut Bescheid brauche ich nichts zu zahlen!
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Liebe Grüße Mobaan www.mobaan.de |
06.01.2016 | #8 |
AnleiterIn
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hallo Rimasieger,
einfacher wird die Gewerbeanmeldung, wenn Du bereits bei der Anmeldung die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer umgehst und z.B. Herstellung und Verkauf von Kunstgegenständen angibst, dann bist Du Mitglied in der IHK und da ist der bürokratische Weg einfacher. Die Handwerkskammer wird immer dann zuständig, wenn Du z.B. in das Modistengewerbe eingreifst. Ich weiss nicht, wie das heut mit den Innungen ganau ist, früher durften die dir ein Gewerbe untersagen, wenn Du keine einschlägige Ausbildung hattest. viel Erfolg Triluna |
06.01.2016 | #9 |
FilzerIn
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Ich habe Änderungsschneiderei als Nebenerwerb angemeldet. Der jährliche Handwerkskammerbeitrag beträgt 175€. Ich habe die Schnauze voll!!
Als was soll man eine Filzwerkstatt anmelden? |
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