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Alt 01.02.2011   #1
golfo99
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golfo99 schreibt hin und wieder
Standard Gewerbe

Hallo alle zusammen,

ich würde gerne ab und zu auf einem Kunsthandwerkermarkt einige gefilzte Sachen von mir verkaufen.
Brauche ich dafür einen Gewerbeschein?

Wäre lieb wenn mir jemand diese Frage beantworten kann.

Wollige Grüße
golfo99
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Alt 01.02.2011   #2
kuschelfilz
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Hallo golfo99!
Ich verkaufe auch ab und zu auf unserem Kunsthandwerkermarkt. Im Gewerbeamt wurde mir gesagt , dass ich unbedingt eine Gewerbeschein dafür brauche. Also habe ich mich regestriert lassen (hat nur 20,-€ gekostet ). Bis jetzt habe ich schon 8 mal in dem Kunsthandwerkermarkt verkauft und nicht einmal wurde ich von jemandem nach meinen Gewerbeschein gefragt. Trotzdem , finde ich, mit einem Gewerbeschein bist du auf der sichere Seite

Liebe Grüße!
Kseniya
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golfo99 (02.02.2011)
Alt 01.02.2011   #3
Anne
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Ich würde mir auch einen Gewerbeschein zulegen - allerdings solltest du darauf achten, dass du einen Kleingewerbeschein nimmst. Da kannst du zwar nicht die Umsatzsteuer veranschlagen, aber du brauchst wirklich nur abzurechen, was angefallen ist und zahlst deutlich weniger Steuern - bei ab und zu mal einen Markt wohl praktisch gar nichts.
Vor allem brauchst du dann auch keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen zu machen.
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golfo99 (02.02.2011)
Alt 01.02.2011   #4
Luna
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Halli, hallo,

ich habe mir auch einen Gewerbeschein geholt, war kostenlos bei uns. Wußte gar nicht das es einen "Kleingewerbeschein" gibt.

Ich brauche auch keine UsSt. ausweisen, weil ich einen jährlichen Betrag nicht überschreite. Allerdings muss ich das auf meinen Rechnungen mit angeben.

LG Luna
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golfo99 (02.02.2011)
Alt 01.02.2011   #5
Toffel
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Zitat:
Zitat von Luna Beitrag anzeigen
Allerdings muss ich das auf meinen Rechnungen mit angeben.

LG Luna
ah, wie schreibst du denn das? ich hab immer "ohne MwSt nach §blablabla Kleinunternehmergestz" geschrieben. aber das ist wohl nicht korrekt..
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Alt 01.02.2011   #6
Luna
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Zitat:
Zitat von Toffel Beitrag anzeigen
ah, wie schreibst du denn das? ich hab immer "ohne MwSt nach §blablabla Kleinunternehmergestz" geschrieben. aber das ist wohl nicht korrekt..

Hi Toffel,

ich schreib:

Umsatzsteuer wurde keine berechnet, da von der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs.1 UStG Gebrauch gemacht wird

und ich glaube das ist oberkorrekt

Lg Luna
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Steffilin (09.02.2011)
Alt 01.02.2011   #7
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P.S. hat bei mir nichts mit filzen zu tun


vielen dank, ich werde es mir mal notieren!
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Alt 04.02.2011   #8
katja
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katja , was wäre das Forum ohne dich!katja , was wäre das Forum ohne dich!katja , was wäre das Forum ohne dich!katja , was wäre das Forum ohne dich!katja , was wäre das Forum ohne dich!katja , was wäre das Forum ohne dich!katja , was wäre das Forum ohne dich!katja , was wäre das Forum ohne dich!katja , was wäre das Forum ohne dich!katja , was wäre das Forum ohne dich!katja , was wäre das Forum ohne dich!
Standard Kleingewerbe

Ich finde das Thema auch extrem spannend, unübersichtlich und kompliziert. Wie aus den Beiträgen hervorgeht, scheint es auch von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Eine ganz lesbare Seite zu allen Fallstricken des Kleingewerbes, die euch vielleicht auch interessieren könnte, habe ich hier gefunden:

http://www.nu-invent.de/index.htm

cu Katja
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Luna (05.02.2011)
Alt 05.02.2011   #9
Filzy
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Filzy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich war vor kurzem bei einer Steuerberaterin und die hat mir gesagt, dass ich keinen Gewerbeschein brauche, weil ich sozusagen als Künstlerin tätig bin.
Nur wenn ich Ware einkaufe, die ich direkt weiterverkaufe, bräuchte ich einen Gewerbeschein. Da ich aber nur Unikate herstelle, wäre ich freischaffende Künstlerin. Und dann bräuchte ich nur eine Steuernummer, keinen Gewerbeschein.

Hat da jemand von euch auch Erfahrungen mit gemacht? Oder habt Ihr alle, die Ihr Eure Filzsachen verkauft, einen Gewerbeschein?
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Alt 01.02.2011   #10
Toffel
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Zitat:
Zitat von Anne Beitrag anzeigen
Ich würde mir auch einen Gewerbeschein zulegen - allerdings solltest du darauf achten, dass du einen Kleingewerbeschein nimmst. Da kannst du zwar nicht die Umsatzsteuer veranschlagen, aber du brauchst wirklich nur abzurechen, was angefallen ist und zahlst deutlich weniger Steuern - bei ab und zu mal einen Markt wohl praktisch gar nichts.
Vor allem brauchst du dann auch keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen zu machen.
wenn ihr damit ständig verluste macht, kann es auch passieren, dass das finanzamt das als "liebhaberei" einstuft. das heißt dann tatsächlich so. und dann muß man auch keine steuern zahlen, kann es aber auch nicht mehr als verluste von zu versteuerndem einkommen abziehen.

ahemm, ich find das spannend
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Alt 01.02.2011   #11
Luna
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Ahhhhhhhhhhhhhhh interessant!

Liebhaberei klingt gut. Du hast Recht das Gebiet ist wirklich spannend aber auch verwirrend

LG Luna
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Alt 01.02.2011   #12
andora
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andora weis um manches Bescheidandora weis um manches Bescheid
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Und wie ist das in Österreich?
Kennt sich da wer aus?
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