Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewerbe
:DHallo alle zusammen,
ich würde gerne ab und zu auf einem Kunsthandwerkermarkt einige gefilzte Sachen von mir verkaufen.
:confused:Brauche ich dafür einen Gewerbeschein?
Wäre lieb wenn mir jemand diese Frage beantworten kann.
Wollige Grüße
golfo99
kuschelfilz
01.02.2011, 16:52
Hallo golfo99!:)
Ich verkaufe auch ab und zu auf unserem Kunsthandwerkermarkt. Im Gewerbeamt wurde mir gesagt , dass ich unbedingt eine Gewerbeschein dafür brauche. Also habe ich mich regestriert lassen (hat nur 20,-€ gekostet ). Bis jetzt habe ich schon 8 mal in dem Kunsthandwerkermarkt verkauft und nicht einmal wurde ich von jemandem nach meinen Gewerbeschein gefragt. Trotzdem , finde ich, mit einem Gewerbeschein bist du auf der sichere Seite:daumenhoch:
Liebe Grüße!
Kseniya
Ich würde mir auch einen Gewerbeschein zulegen - allerdings solltest du darauf achten, dass du einen Kleingewerbeschein nimmst. Da kannst du zwar nicht die Umsatzsteuer veranschlagen, aber du brauchst wirklich nur abzurechen, was angefallen ist und zahlst deutlich weniger Steuern - bei ab und zu mal einen Markt wohl praktisch gar nichts.
Vor allem brauchst du dann auch keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen zu machen.
Halli, hallo,
ich habe mir auch einen Gewerbeschein geholt, war kostenlos bei uns. Wußte gar nicht das es einen "Kleingewerbeschein" gibt.
Ich brauche auch keine UsSt. ausweisen, weil ich einen jährlichen Betrag nicht überschreite. Allerdings muss ich das auf meinen Rechnungen mit angeben.
LG Luna
Allerdings muss ich das auf meinen Rechnungen mit angeben.
LG Luna
ah, wie schreibst du denn das? ich hab immer "ohne MwSt nach §blablabla Kleinunternehmergestz" geschrieben. aber das ist wohl nicht korrekt..:o
ah, wie schreibst du denn das? ich hab immer "ohne MwSt nach §blablabla Kleinunternehmergestz" geschrieben. aber das ist wohl nicht korrekt..:o
Hi Toffel,
ich schreib:
Umsatzsteuer wurde keine berechnet, da von der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs.1 UStG Gebrauch gemacht wird
und ich glaube das ist oberkorrekt ;)
Lg Luna
P.S. hat bei mir nichts mit filzen zu tun
vielen dank, ich werde es mir mal notieren!
Ich würde mir auch einen Gewerbeschein zulegen - allerdings solltest du darauf achten, dass du einen Kleingewerbeschein nimmst. Da kannst du zwar nicht die Umsatzsteuer veranschlagen, aber du brauchst wirklich nur abzurechen, was angefallen ist und zahlst deutlich weniger Steuern - bei ab und zu mal einen Markt wohl praktisch gar nichts.
Vor allem brauchst du dann auch keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen zu machen.
wenn ihr damit ständig verluste macht, kann es auch passieren, dass das finanzamt das als "liebhaberei" einstuft. das heißt dann tatsächlich so. und dann muß man auch keine steuern zahlen, kann es aber auch nicht mehr als verluste von zu versteuerndem einkommen abziehen.
ahemm, ich find das spannend:rolleyes:
Ahhhhhhhhhhhhhhh interessant!
Liebhaberei :) klingt gut. Du hast Recht das Gebiet ist wirklich spannend aber auch verwirrend ;)
LG Luna
Und wie ist das in Österreich?
Kennt sich da wer aus?
Noch eine Anmerkung zu Deutschland - ich habe hier das Kleingewerbe angemeldet und das dann dem Finanzamt gemeldet - dabei habe ich angegeben, dass ich damit rechne im Jahr etwa 500 Euro einzunehmen - daraufhin hat das Finanzamt mir noch nicht mal eine Nummer zugewiesen :)
Ich habe das vor allem zur Sicherheit gemacht, falls ich mal etwas bei ebay anbieten möchte. Dort bedeutet dreimal der gleiche Artikel schon gewerblicher Anbieter und zu dem Zeitpunkt wollte ich Marienkäfer für Sylvester einstellen - und davon bestimmt mehr als drei...
Ich denke, wer hauptsächlich als Hobby filzt, wird leicht so viele Unkosten machen, dass letztlich keine Steuern anfallen - es ist nur umgekehrt so, dass das Finanzamt zunehmend Internetportale durchforstet und wenn man dann nicht angemeldet "erwischt" wird, kann es eben doch teuer werden.
Hi Anne,
hm, ich habe angegeben das ich nicht mehr wie 400,- umsetze und habe eine Nummer bekommen. Die Finanzämter machen das wohl wie sie gerade lustig sind :(
Wie auch immer, sicher ist sicher und Du hast Recht wenn man erwischt wird dann wirds teuer und der Ärger vor allem.
Gruß Luna
wenn einer der ehepartner selbständig ist, dann gibts ne selbständigen-nummer. macht der zweite auch noch was selbständiges, haben die ja eh schon die entsprechende steuernummer.
der zuständige sachbearbeiter kommt dann durch den nachnamen des mannes.
ich war mal gewerblich angemeldet, dadurch, dass ich beim steuer den verdienst angegeben hatte. dann hatte ich dadurch keinen verdienst mehr, hab keinen angegeben und sie haben mich auf nen verdienst gecshäzt:D. ich hab gestaunt
stilblüten des finanzamts
gruß
toffel
ich sollte wohl hinzufügen, dass ich die 500 als Jahresverdienst, nicht monatlich angegeben habe :)
Ah :) ich bin auch mal gespannt wie das mit der Jahressteuer Dingsda wird. Auf einen Steuerberater habe ich keine Lust wegen des Geldes. Also muss ich mich selbst durch die Tücken der Behörden basteln.
Hat wer von Euch sowas schon gemacht?
Gruß Luna
:daumenhoch: Hallo alle zusammen,
also einen ganz lieben Dank für die Antworten. Das ist ja ein spannendes Thema.
An diejenigen die sich solch einen:cool: Kleingewerbeschein geholt haben noch eine Frage:" Muß ich mich dann bei der:verymad: Krankenkasse selbst versichern, oder kann ich z.B. in der Familienversicherung meines Mannes bleiben?"
Nochmals lieben Dank
:D Gruß golfo99
Das würde ich zur Sicherheit bei der Anmeldung fragen- ich kann es dir leider nicht sagen, da ich ohnehin selbst versichert bin.
Familienversicherung ist einkommensabhängig ( und von der arbeitszeit... hmm 15 wochenstunden oder so ähnlich, ruf mal die versicherung an ). 2010 lag die grenze bei 350€/monat. einkommen , wohl gemerkt nicht umsatz.
schön aufpassn, dass du nicht aus versehen knapp über die grenze kommst, sonst tuts weh.
Mir ist noch was eingefallen :)
Die Geier von gesetzlicher Rentenversicherung hat sich gemeldet und wollte prüfen ob bei mir nichst zu holen ist ;)
das ist die Sache wegen Scheinselbstständigkeit.......aber wenn man nicht über 400.- geht ist man eh raus. Tausend Fallen in die man tappen kann.
Gruß Luna
Ich finde das Thema auch extrem spannend, unübersichtlich und kompliziert. Wie aus den Beiträgen hervorgeht, scheint es auch von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Eine ganz lesbare Seite zu allen Fallstricken des Kleingewerbes, die euch vielleicht auch interessieren könnte, habe ich hier gefunden:
http://www.nu-invent.de/index.htm
cu Katja
Ich war vor kurzem bei einer Steuerberaterin und die hat mir gesagt, dass ich keinen Gewerbeschein brauche, weil ich sozusagen als Künstlerin tätig bin.
Nur wenn ich Ware einkaufe, die ich direkt weiterverkaufe, bräuchte ich einen Gewerbeschein. Da ich aber nur Unikate herstelle, wäre ich freischaffende Künstlerin. Und dann bräuchte ich nur eine Steuernummer, keinen Gewerbeschein.
Hat da jemand von euch auch Erfahrungen mit gemacht? Oder habt Ihr alle, die Ihr Eure Filzsachen verkauft, einen Gewerbeschein?
Das ist so ein Problem mit den Unikaten - da gibt e Interpretationspielraum. Was ist, wenn du dreimAl die gleiche Blme filzt und anbietest?
Gibt es dreimal die gleiche Blume? :confused: Ich würd es ja toll finden, aber bei Handarbeit gibt es ja immer Abweichungen, wenn sie auch klein sind. Also Unikat, oder Kleinserie:cool:
Zum Thema, ich komme gut ohne Gewerbeschein aus, zur Not gebe ich meine Steuernummer an und sage, dass ich freischaffend bin. Das genügt in der Regel. Liebe Grüsse:)
Hallo zusammen,
ja ich glaube zu diesem Thema kann man zehn Leute fragen und erhält zehn verschiedene Antworten. Ich habe ein Kleingewerbe beantragt, weil ich auf Honorarbasis in Schulen arbeiten wollte. Später wollte ich dann auch gefilzte Sachen verkaufen und habe versucht herauszubekommen, ob ich ein Gewerbeschein brauche. Selbst beim Finanzamt konnte man mir nicht verbindlich Auskunft geben. Die Dame meinte in meinem Fall müßte dann wohl ein Gutachter entscheiden, ob ich Künstler bin oder nicht. Ein Anruf bei der Handwerkskammer ergab dann wieder völlig was anderes: Ein Herr dort war der Meinung, sobald ich etwas herstelle, mit dem Ziel es zu verkaufen, ist es keine Kunst und ich bräuchte ein Gewebeschein. Ein Künstler verkauft zwar auch ab und zu etwas, aber in erster Linie arbeitet er um sich zu verwirklichen.
So, nun weiß ich genausoviel wie vorher:confused:.
Viele Grüße Atrina
Hallo Atrina,
da geht es Dir wie mir ich dachte ich habe alles klar und richtig gemacht und jetzt vergess ich am besten alles was ich gelesen habe ;)
Außer das von Toffel :)
LG Luna
freut mich, luna:)!
Ein Künstler verkauft zwar auch ab und zu etwas, aber in erster Linie arbeitet er um sich zu verwirklichen.
aber der kommentar ist ein echter brüller:das_war_ein_scherz:
da hat es mich vorhin vor lachen schier vom stuhl gehauen
nützliche Infos
Gewerbeordnung (http://bundesrecht.juris.de/gewo/index.html)
Gewerbesteuergesetz (http://bundesrecht.juris.de/gewstg/index.html)
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (http://bundesrecht.juris.de/gewstdv_1955/index.html)
gewerbe-anmelden.info (http://www.gewerbe-anmelden.info/)
Thema bezogen ganz interessant ist z.B.
Gewerbeordnung
§ 55a Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
(1) Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer
1.
gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlaß mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet;
2.
selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei vertreibt;
3.
Tätigkeiten der in § 55 Abs. 1 Nr. 1 genannten Art in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung ausübt, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner zählt;
4.
(weggefallen)
5.
auf Grund einer Erlaubnis nach § 4 des Milch- und Margarinegesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt;
6.
Versicherungsverträge als Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d Abs. 3, 4 oder 5 oder Bausparverträge vermittelt oder abschließt oder Dritte als Versicherungsberater im Sinne des § 34e in Verbindung mit § 34d Abs. 5 über Versicherungen berät; das Gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen;
7.
ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausübt, für dessen Ausübung die Zuverlässigkeit erforderlich ist, und über die erforderliche Erlaubnis verfügt;
8.
(weggefallen)
9.
von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt; das Verbot des § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b findet keine Anwendung;
10.
Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet.
(2) Die zuständige Behörde kann für besondere Verkaufsveranstaltungen Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte zulassen.cu Tomako
freut mich, luna:)!
aber der kommentar ist ein echter brüller:das_war_ein_scherz:
da hat es mich vorhin vor lachen schier vom stuhl gehauen
Wie lustig ist das denn?
Genau!!! was kümmert mich der schnöde Mammon.....ich will mich selbst verwirklichen!
:reiter:
Ohne jemand zu nahe treten zu wollen ;)
Gruß Luna
Klawuttke
18.02.2011, 19:14
[QUOTE=Luna;6086]Hi Anne,
hm, ich habe angegeben das ich nicht mehr wie 400,- umsetze und habe eine Nummer bekommen. Die Finanzämter machen das wohl wie sie gerade lustig sind :(
ja, da gibt es für jedes Bundesland unterschiedliche Richtlinien, und teilweise wird es auch innerhalb eines Bundeslandes von den Finanzämtern unterschiedlich behandelt (alles!!!)
Klawuttke
18.02.2011, 19:18
Juhufallara,
also, irgendwie kapier ich das mit dem zitieren nicht so richtig, aber ich hoffe, es ist trotzdem klar.
Ich hätte da auch ne Frage dazu, wie es denn dann mit anbieten von Kursen aussieht, und damit zusammenhängender Werbung?
Griaßle Klawuttke
Hallo Klawuttke,
bei "Signieren" mußt Du darauf achten das Du ...[/QUOTE]....am Anfang und Ende nicht weglöschst ;) den Text dazwischen ist egal.
Wenn Du "nur" Kurse anbietest kann es sein das Du gar kein Gewerbe brauchst. Ich leite auch Kurse aber mit Thema "EDV" und gelte als Freiberufler. Musste Dich mal schlau machen..
LG Luna
Klawuttke
23.02.2011, 09:07
Juhufallara,
ich find alles ziemlich nervig mit dem Gewerbeschein...
werd mich jetzt aber doch mal durchwühlen, einfach um nicht immer halblegal zu werkeln.
Danke, wegen dem Zitieren, ich kanns jetzt.
Griaßle Klawuttke
maryhs-aus-m
25.02.2011, 09:39
Hallo an alle, die sich auch schon eingehend mit diesem Thema beschäftigt haben,
ich brauche ganz dringend einen Rat von euch. Eigentlich wollte ich mir heute einen Gewerbeschein holen.
Jetzt bin ich total verunsichert. Wie habt ihr denn die Tätigkeit eures Gewerbes beschrieben? Ich habe Angst, dass die Handwerkskammer Beiträge fordert, wenn sie nur den Begriff "Filz" ließt und es als Handwerk einstuft. Ich möchte 1-3mal im Jahr auf einem Markt verkaufen.
Es wäre nett, wenn jemand da eine beruhigende Antwort für mich hätte.
lg Mary
Hallo Mary,
ich kann dich beruhigen. Ich habe den Schein auch zur Sicherheit geholt und habe filzen angegeben. Die waren sehr entspannt und wollten erst mal Kleidung aufschreiben. Ich habe dann ein paar Sachen aufgezählt die ich mache und habe anschließend tatsächlich Post von der IHK bekommen. Darüber habe ich mich erst mal erschrocken, weil ich zu Zahlungen aufgefordert wurde. Gleichzeitig war auch ein Antrag auf Geringfügigkeit beigefügt. Den habe ich ausgefüllt und seitdem bekomme ich zwar immer eine Zeitschrift von denen, aber zahlen muss ich nicht :)
Wenn du nur auf wenigen Märkten verkaufen willst, solltest du wohl auch einen Kleingewerbeschein beantragen. Der gilt, wenn man nicht mehr als 14000 (oder 17000 - ich weiß es nicht mehr genau, aber das ist die Größenordnung) verdient. Dafür musst du dann keine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Viel Erfolg,
Anne
@alle
vielleicht könnten die, die sich angemeldet haben hier kurz die begriffe eingeben, die sie verwendet haben? ich bin da auch schon am überlegen gewesen...
maryhs-aus-m
25.02.2011, 15:47
Hallo Anne, danke für deine schnelle Antwort,
ich hatte sogar mehr Angst von der Handwerkskammer zu hören, ich habe mal im Internet recherchiert und da haben wohl einige die dollsten Sachen erlebt. Bei Filz braucht man aber wohl keine Sorge zu haben, denn da gibt es wohl keinen Ausbildungsberuf im eigentlichen Sinne.
@anne@Toffel
Ich habe den Schritt jetzt gewagt und der Herr vom Amt hat sich total Mühe gegeben. Ich hab ihm auch erklärt was ich so mache und folgende Bezeichnung ist jetzt rausgekommen:
"Herstellung von und Handel mit Filzprodukten und Accessoires als kunstgewerbliche Erzeugnisse"
Das umfasst jetzt alles rund um den Filz. Da ich auch schon mal Schmuck mache und auch mal etwas ohne Filzperlen dazu tun möchte, haben wir die Accessoires noch mit dazu genommen. Will man jetzt aber Kurse geben, privat zu Hause, dann gehört das mit in die Gewerbebeschreibung. Ich habe das einfach mal mit aufnehmen lassen. Zwar habe ich das nicht aktuell vor, bin aber schon öfter gefragt worden, ob ich so etwas machen würde. Wer weiß?? Jetzt steht´s drin, denn ein nachträgliches Eintragen lassen, würde wieder Geld kosten.
So, das sind meine neusten Erkenntnisse
lg Mary
Klawuttke
25.02.2011, 16:21
Juhufallara,
und was kostet es denn, so ein Gewerbe anzumelden? (Da kommt wieder der Schwabe raus:D)
Griaßle Klawuttke
maryhs-aus-m
25.02.2011, 16:54
20 Euro hab ich bezahlt.
Juhufallara,
und was kostet es denn, so ein Gewerbe anzumelden? (Da kommt wieder der Schwabe raus:D)
Griaßle Klawuttke
je nach stadt 20- 60€. bei mir sind s 60
@maryhs
danke für die beschreibung. :)
mal sehen , vielleicht gehe ich das tatsächlich auch mal an. ich denk mir immer, das lohnt bei mir nicht, aber ich muß jetzt endlich schauen, dass ich ein paar mehr pantoffeln weiterbringe. mein zimmer platz aus allen nähten und mein bekanntenkreis ist eingedeckt. soooschnell laufen die sich dann doch nicht durch. und eine kundin, die für ihre jungs 2 paar bestellt hatte, hat mir erzählt, dass die jungs ihre schuhe nicht tragen, damit sie schön lange halten:rolleyes:. eigentlich so richtige süße rotzbengel, da erwartet man doch soetwas nicht...
Wenn du nur auf wenigen Märkten verkaufen willst, solltest du wohl auch einen Kleingewerbeschein beantragen. Der gilt, wenn man nicht mehr als 14000 (oder 17000 - ich weiß es nicht mehr genau, aber das ist die Größenordnung) verdient. Dafür musst du dann keine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
hier möchte ich doch nochmals zur klärung von begrifflichkeiten beitragen:
leider habe ich keine ahnung vom "kleingewerbeschein" ABER;)
die befreiung von der Umsatzsteuer( entspechend von der Umsatzsteueranmeldung) ist abhängig von der Höhe Deines Umsatzes. Das hat ersteinmal nichts mit der Art Deiner gewerblichen/freiberuflichen/selbstständigen Tätigkeit zu tun. Das liegt irgendwo in dem 17-18000 Bereich (17900?, weiß der Geier). Und dürfte auch unabhängig davon sein, ob Du ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe angemeldet hast
Und nochmals : bitte verwechselt Umsatz nicht mit Gewinn!
Umsatz ist alles was an Geld reinkommt, bevor Ihr Eure Ausgaben abzieht. Der gewinn ist dann das was übrig bleibt, nachdem Ihr Eure Ausgaben abgezogen habt.
Bis zu dieser Höhe müßt Ihr zwar nicht, dürft Euch aber für Umsatzsteuerabrechnungen entscheiden. Wie das genau geht, weiß dann das zuständige Finanzamt, ich mache das bisher nicht. das wird evtl dann interressant, wenn ihr (sehr)viel einkauft, worauf Ihr Umsatzsteuer zahlen müßt. Indem Moment, wo Ihr die Umsatzsteuer, die Ihr also gezahlt habt vom Finanzamt zurückhaben wollt, müßt Ihr gleichzeitig Eure Rechnungen um die Umsatzsteuer aufstocken und ans Finanzamt abführen. fragt sich also, ob /wann sich der Aufwand lohnt.
Solange Ihr aber wenig umsetzt und von dem Recht dieser Umsatzsteuerabrechnung keinen Gebrauch machen wollt, solange reicht beim Finanzamt eine einfache EÜ-Rechnung (Einahmen-Überschuss-Rechnung) Eine Liste Einnahmen, eine Liste Ausgaben, von einander abziehen, fertig.
Wenn Ihr bis hier noch nicht ausgestiegen seid, dann möchte ich nochmals auf das Thema von Luna zurückkommen! Rentenversicherung!!!!!!!!!!! Es gibt das sich haltende Gerücht , Selbstständige seien nicht rentenversicherungspflichtig Tut mir leid: stimmt so nicht! das hat verschieden Ausnahmen, und eine bezieht sich auf Unterrichtstätigkeit. sechstes Sozialgesetzbuch §blablabla:mad:. wenn ihr kurse gebt, dann seit ihr evtl rentenversicherungspflichtig. ABER:daumenhoch: erst ab einem Gewinn(nicht Umsatz) von monatlich ?400€?. Also am Ende des Jahres rechtzeitig die EÜ-Rechnung machen und für das Geld, was Euch in die Rentenversicherungspflicht hinein -oder aus der Familien-Krankenversicherung raus- katapultierten würde, eine schöne Wollbestellung machen...
wenn einer noch was über krankenversicherungen wissen mag...:D
Generell kann ich mich über dei Sachbearbeiter beim Finanzamt nicht beschweren. Die waren zu mir meistens freundlich und hilfsbereit. Ausserdem müßen sie einen beraten:). Bei fragen also einfach zum Finanzamt gehen!
keine gewähr für diese ausführungen, die ausnahmen bestätigen bekanntlich die regel:confused: und meine kenntnisse der terminologie im steuerwesen ist auch auf die absoluten basics beschränkt
gruß
toffel
maryhs-aus-m
25.02.2011, 17:48
@Toffel
Das mit dem lohnen ( du sprichst bestimmt von Geld einnehmen )ist ja so eine Sache. Ich will eigentlich auch nur meine Unkosten decken und dann auch mit Spaß weiterfilzen wollen, weil das was sich zu Hause angesammelt hat dann abgegeben wird.
Ich habe das auf dem Gewebeamt auch so erklärt und gefragt, ob ich überhaupt ein Gewerbe anmelden muss bei 2-3 Märkten/Jahr. Die Antwort war eindeutig ja. Ganz einfach: Geld nehmen=Gewinnbeabsichtigung. Egal, ob ein Gewinn rauskommt. Er sagte, würde ich eine Spendendose aufstellen bräuchte ich keins.
Aber dann würde man auch die Materialkosten nicht reinkriegen.
@marys
mit dem "lohnen" habe ich mich auf den aufwand der umsatzsteuervoranmelung bezogen. wann es sich also lohnt, Umsatsteuer abzuführen, obwohl jemand nicht dazu verpflichtet wäre
maryhs-aus-m
25.02.2011, 18:04
@Toffel
Sorry, das hatte ich wohl falsch verstanden.:o
Bei mir war die Gewerbeanmeldung kostenlos ;) sowas gibt es auch noch. Vor allem durch das Thema wollt ich in meine Anmeldung reinschauen was ich angegeben habe und finde sie nicht mehr :o und das mir die alles abheftet und ordnet und und.......
LG Luna
Ich habe mal nachgeschaut - bei mir ist eingetragen:
Das Filzen sowie der Vertrieb von Textilien, Modeschmuck sowie Accessoires.
Der Mensch bei der Anmeldung meinte damals, dass ich damit dann auch wirklich alles machen könnte :)
lunatist
20.06.2011, 11:12
Hallo,
ich wollte jetzt auch ein paar Sachen verkaufen, sonst wird das hier irgentwann zu viel.
Beim Gewerbeamt wurde mit allerdings gesagt, dass ich mich bei der HWK als Schneider und sowas anmelden müsste, was richtig Geld kostet und ich sowas nicht machen darf, da es dem Handwerk den Vortritt nimmt.
Jetzt les ich hier bei euch, dass es doch geht. So eine Sauerei.
Vllt gehe ich nochmals zum Gewerbeamt und hoffe, dass da jemand anders sitzt?
Oder was habt ihr beim Amt gefragt? Wurde diesbezüglich nix gesagt?
Hallo Lunatist,
geh nochmal hin und sprich mit der zuständigen Person. Es ist eine Frage der Formulierung bei der Gewerbeanmeldung. Was wolltest Du denn anmelden?
Ich hatte da eine sehr zuvorkommende Dame sitzen, die mir sofort gesagt hat was ich nicht schreiben darf, weil es sonst das Modistengewerbe betrifft und die Handwerkskammer mitzureden hat usw.
Nicht verzagen, es geht schon, kommt nur darauf an wie.
viele Grüße
Triluna
lunatist
20.06.2011, 14:44
naja, die hat ja schon einen aufstand wegen reißverschluss oder knopf annhen gemacht, das geht auch nicht.
was meinst du mit "nicht schreiben darf" wo sollst du denn was hinschreiben?
Ich hatte überlegt ob man sich nicht einfach als künstler anmelden kann und ich es so umgehen kann, denn eine konkurrenz für welche aus der modebranche ist es ja nicht wirklch :(
So,nun ist es passiert.
Ich bin jetzt doch auch Besitzerin von einem Gewerbeschein geworden (bei uns übrigens völlig problemlos für 26€).
Ich darf meine Tierchen in einem Ladengeschäft unterstellen und da finde ich es doch besser, alles in geordneten Bahnen zu haben.
Bei mir steht:
"Herstellung und Verkauf von Filzartikeln und Zubehör" .
Damit kann ich dann auch Wolle, Nadeln und was man so verarbeitet weiterverkaufen. Da ich aber nach sorgfätiger Überlegung nicht glaube, dass mein Tag in Zukunft mehr als 24 Stunden hat und ich ja auch noch andere Dinge als filzen tun muss, werde ich sehr, sehr wahrscheinlich keine Höchstgrenzen überschreiten.
Für viele interessant könnte dieser link sein.
Da geht es nochmal darum, was man als Kleinunternehmer unter seine Rechnung schreiben muss.
http://www.haendlerbund.de/rechtsinformationen/88-wichtige-aenderungen-fuer-kleinunternehmer-
(@lunatist: das wird schon...;))
Liebe Grüße
Katja
Hallo Lunatist,
genau das würde ich machen, z. B. "Kunstgegenstände und Accessoires aus Filz" oder "Herstellung und Verkauf von Filz- und Wollartikeln" Da kann die Dame nichts machen. Als Schneiderhandwerk oder Modistengewerbe kann Sie das nicht bezeichnen. Wenn Du allerdings angibst, Kleidung oder Hüte herstellen zu wollen, dann kann's wirklich eng werden, dann geht nichts an der Handwerkskammer vorbei.
Versuch's nochmal, wir haben's schließlich auch alle geschafft.
Grüßle
Triluna
lunatist
20.06.2011, 20:44
naja, aber ich würde nunmal taschen oder stulpen machen, das gehört dann schon zur modebranche:(
also doch eher ein künstlerdasein, dann können die auch nix gegen andere materialien sagen :rolleyes:
Also wenn Du das so genau nimmst schon. Wenn Du Stulpen machst gehörst Du streng genommen zum Schneiderhandwerk und dann kann man von Dir verlangen, dass Du Dich in die Handwerksrolle eintragen läßt und das wird die Handwerkskammer nur machen, wenn Du einen einschlägigen Beruf oder ein Studium absolviert hast.
Wenn Du aber eintragen lässt, dass Du Stulpen und Taschen machen möchtest und kommst irgendwann auf die Idee Schuhe zu verkaufen und das steht nicht in Deiner Gewerbeanmeldung, dann ist das Schwarzarbeit und zwar ganz egal, ob Du Steuern dafür bezahlst.
Das kann man so machen..... Muss man aber nicht....
Bei einer Gewerbeanmeldung wirst Du doch versuchen möglichst variabel zu bleiben. Du kannst doch nicht jeden einzelnen Artikel aufzählen. Es kommt dabei auch nicht auf das Material an sondern auf das zugehörige Handwerk. Schuhe, egal aus welchem Material, gehören zum Schusterhandwerk und das ist geschützt und kann nicht von jedem als Gewerbe angemeldet werden. Wenn nun eine Strickerin Hüttenschuhe verkauft, dann wird sie bei der Gewerbeanmeldung „Herstellung und Verkauf von Strickwaren“ angeben und nicht „Hüttenschuhe“.
War das jetzt deutlicher?
Man kann über die Handwerksrolle denken wie man möchte, sie ist aber nun mal da.
Viele Grüße
Triluna
lunatist
21.06.2011, 05:51
Jetzt verstehe ich was du meinst, danke :)
Dann werde ich es einfach nochmals versuchen und vllt klappt es ja, wenn ich es so formuliere :cool:
hallo,
war ne gute woche weg, daher bin ich mit meinem beitrag ziemlich spät.
bei mir steht "herstellung und vertrieb von kunstgewerblichen gegenständen, auch internet"
dieses "auch internet" muß wohl tatsächlich für zb dawanda extra aufgeführt werden.
ich hab auch schon post von der ihk bekommen, aber die wollen erst was von mir, wenn ich über nen bestimmten betrag im jahr komme und das klärt das finanzamt direkt mit denen. und dann hatte ich post von der "clearingstelle" des finanzamts.... mal sehen, wer als nächstes kommt:D
lunatist
26.06.2011, 01:34
kunstgewerblich, na das ist natürlich ziemlich gut, damit könnte ich vllt durchkommen, gegen kunst können sie ja nichts sagen, vielen dank :supertop:
Hi!
Ich habe jetzt auch mal ein paar Fragen und hoffe, dass mir einige von euch da weiterhelfen können.
Verstehe ich das richtig, selbst wenn ich nur ab und zu ein paar Sachen an Freunde oder Bekannte verkaufe, brauche ich (um auf der sicheren Seite zu sein) einen "Kleingewerbeschein" den ich beim Gewerbeamt der Stadt bekomme? Dann brauche ich wahrscheinlich erst recht einen, wenn ich ausstellen und ein bisschen verkaufen möchte ...
Dann meine zweite Frage: Ich bekomme für mein Studium BaFöG, arbeite für 60 Euro nebenbei. Kann ich da quasi "noch einen" Job (also das Gewerbe) annehmen oder ist das gar nicht möglich? Gott, da sieht man mal wieder, dass Studenten noch keine Ahnung vom Arbeiten haben :o
Sagen wir, ich hole mir einen Gewerbeschein, dann müsste ich das ganze natürlich auch beim BaFöG-Amt anmelden. Richtig?
Woa, gar nicht so einfach. Ich hoffe sehr, dass ihr mir ein bisschen weiterhelfen könnt.
Ganz liebe Grüße, Marie
lunatist
26.06.2011, 09:23
Also ich würde sicherheitshalber bei BaFögAmt angeben, dass du jetzt ein Gewerbe hast, nicht dass du was zurückzahlen musst.
Wenn du ein Gewerbe hast, darfst du aber auch nicht zu wenig einnehmen, wiel du sonst als Hobbybetreib giltst, aber was das heißt weiß ich auch nicht genau. So wurde mir das gesagt.
Solange du keine 400€ im Monat insgesamt verdienst, also auch mit deinem anderen Job zusammen, sollte das eigentlich kein Problem sein.
Aber du kannst sicherheitshalber vorher beim BaFögAmt anrufen und da mal nachfragen.
Woa, gar nicht so einfach.
nein, das ist es echt nicht.
gewerbe anmelden ist der"erste schritt"
es gibt auch gemeinden, die eine "kleinere" variante eines gewerbescheins anbieten, das kannst du am telefon erfragen. aber generell gilt: verkaufen= gewerbe anmelden und das ist ersteinmal völlig unabhängig davon, ob du tatsächlich auch einen gewinn erwirtschaften willst/kannst/wirst.
du kannst auch einen verlust erwirtschften, dass wird das finazamt aber nicht lange mitmachen. ne weile schon (ein paar jahre vielleicht), und anschließend brauchst du wenigstens ein marginales plus, sonst wirst du der "liebhaberei" zugeordnet (hatten wir in diesem thread auf der ersten seite schonmal als thema).
zum thema bafög schließe ich mich der meinung an, dass du bei dem amt mal anrufst. wie erfahren die denn von deinem monatlichen einkommen? auch übers finanzamt? weil: wenn du einen gewerbe anmeldest, dann mußt du dem finanzamt deinen gewinn angeben, aber dann gibst du dem finanzamt ja nicht nur deine EINnahmen an, sondern rechnest da vorher deine AUSgaben gegen. und wenn du das richtig machst (fahrtkosten, materialkosten, ... ) wirst du vermutlich schnell merken, dass da nicht viel geld hängen bleibt, wenn überhaupt.
geld verdienen???? mit filzen??????????
:D :D :D :D :D :D :D :D
toffelgrüße
und katja: danke für den link. ich werde dann meine rechnungen mal auf den aktuellen rechtsstand bringen:daumenhoch:
Hmmm, ok, jetzt bin ich noch ein bisschen verwirrter als vorher ...
Da es nur ab und zu Verkäufe gibt, komme ich als Einnahme im Durchschnitt auf das ganze Jahr gerechnet vielleicht auf 20 Euro pro Monat, wenn überhaupt. Wohl gemerkt Einnahmen, nicht Gewinn. Es sind wirklich nur gelegenheitsverkäufe, wenn jemand fragt, ob ich ihm etwas anfertigen kann, oder ich spontan etwas verkaufe. Das sind dann Verkäufe bei denen ich gerade mal knapp die Materialkosten raushabe (das aber wirklich nur bei Freunden). Ich kam nur jetzt drauf, weil meine Mutter mir eine Virtrine zum Ausstellen und Verkaufen angeboten hat.
@Toffel: Das bafög-Amt erfährt vorallem durch Anmeldungen meinerseits von meinem Einkommen. Es kann aber auch sein, dass sie stichprobenartig Konten überprüfen, ob auch wirklich nur das reinkommt, was reinkommen soll. Wenn man das mal so sieht, tauchen sämtliche Barverkäufe die ich nicht auf mein Konto einzahle logischer weise dort nicht auf, theoretisch könnte somit das Bafög-Amt gar nicht nachvollziehen was ich unter der Hand verkaufe.
Trotzdem denke ich mir da: Lieber auf Nummer sicher gehen. Ich denke ich werde mal beim Bafög-Amt und beim Gewerbe-Amt anrufen, mal schauen was die so sagen.
Aber ersteinmal vielen Dank für die Antworten,
ganz liebe Grüße,
die verwirrte Marie
Ich kam nur jetzt drauf, weil meine Mutter mir eine Virtrine zum Ausstellen und Verkaufen angeboten hat.
also melde ein gewerbe an und hole dir deinen gewerbeschein.
und dem bafögamt sagst du, dass du mit deinem gewerbe verluste machst.
herzlich willkommen im club der verwirrten.
toffel
Filzlilie
26.06.2011, 18:54
Liebe Marie,
an deiner Stelle würde ich beim Bafögamt erstmal gaaanz vorsichtig fragen, was wäre, wennnn du ein Gewerbe anmeldest. Bei den Ämter muss man schon arg aufpassen!!!
ich würd sogar noch weiter gehen, bei den Umsätzen, die Du zu machen gedenkst, würde ich mir 250mal überlegen, ob ich sooooo gesetzestreu sein muss. Du solltest Dir bewußt darüber sein, dass nicht nur das BaföG-Amt misstrauisch ist (ich kenn die Brüder) auch must Du dann eine Einnahmen-Ausgabenrechnung machen außerdem eine Einkommenssteuererklärung usw. bei 20 € im Monat und gerade mal die Materialkosten läuft das ja noch eher unter Freundschaftsdienst.
WEnn Du mal auf einen offizeillen Makt möchtest, dann bleibt Dir auch für Kleinumsätze nichts anderes übrig, wenn nicht, dann lass es.
Ich find frau muss nicht heiliger sein als der Papst (aber sagt's nicht weiter :p:p)
Grüßle
Triluna
vBulletin® v3.8.11, Copyright ©2000-2025, vBulletin Solutions, Inc.