Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : CE-Kennzeichnung
filzifee
08.08.2013, 17:59
Hallo,
da ich in ein paar Wochen wahrscheinlich einige Monate "frei" haben werde, denke ich drüber nach, ob ich für die Zeit ein Kleingewerbe anmelden könnte, um ein paar meiner Lieblinge bei dawanda, Weihnachtsmarkt etc. zu verkaufen. Bei meiner Rechercher hat sich jedoch gezeigt, dass das im Bereich "Spielzeug" gar nicht so einfach ist, wie ich mir das vorgestellt habe und das beispielsweise "ellenbergDesign" schon vor einigen Jahren aufgehört hat Handpuppen zu verkaufen. Wie handhabt ihr das denn? Verkauft ihr Spielzeug ohne CE-Siegel?
Viele Grüße, Nana
Aber klar!!!
Darf ich mal aus Wikipedia zitieren
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller (http://de.wikipedia.org/wiki/Produktion) oder EU-Importeur gemäß EU-Verordnung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EU%29) 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
Die CE-Kennzeichnung ist kein (Prüf-) „Siegel“, sondern ein Verwaltungszeichen, das die Freiverkehrsfähigkeit entsprechend gekennzeichneter Industrieerzeugnisse im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt.
Die Kennzeichnung besteht aus dem CE-Logo, (ggf.) in Verbindung mit der vierstelligen Kennnummer der beteiligten Benannten Stelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Benannte_Stelle), falls diese mit der Prüfung der Konformität befasst war.
Das CE-Zeichen hat mit mir und meinen Produkten sowas von nix zu tun. Wenn überhaupt, dann ein GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Das kann Frau aber gar nicht prüfen lassen, da das nur für Serien überhaupt möglich ist und weder ich noch Du Serien in relevanter Anzahl herstellen werde.
viele Grüße
Triluna
filzifee
09.08.2013, 09:30
Hallo,
bei meiner Suche im Netz bin ich auf folgende Seite gestoßen:
http://www.wirmachenspielzeug.de/faq/
Ist das dann Quatsch?
Ich kann mir das ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, da ich noch nie bei einem Filzstück eine CE-Kennzeichnung gesehen habe. Auch bei Susanne Wetzel, die ja ihre Viecher filzt, hab ich das noch nie gesehen...
LG
Hmmm,
gehen wir mal davon aus, dass die recht haben... dann frag ich mich, wie die glauben, dass man die entsprechenden Tests bei Unikaten durchführen sollte....
Alle entsprechenden Materialtests sind zerstörende Tests, das Produkt ist am Ende also kaputt, verbrannt, zerrissen usw. Wie soll das also gehen.
Wenn Du den Textweiterließt, dann stellst Du fest, dass es sich um die Produkthaftung dreht. Die kannst Du natürlich nicht ausschließen, ganz gleich, ob mit CE oder ohne. Wenn ich ein Spielzeug herstelle, mit dem jemandem ein Schaden entsteht (durch das Produkt, nicht durch dessen falsche Handhabung) dann bin ich haftbar. Das gilt für jedes Produkt.
Wenn ich mir überleg, was alles passieren kann, was ich alles für Fehler machen kann, wodurch andere geschädigt oder gar verletzt werden... und dann hab ich noch nicht mal eine Betriebshaftpflicht und keinen Anwalt... ohohoh,:o:o ich glaub ich lass es lieber...
viele Grüße
Triluna
Hallo,
ich denke mal, dass man die Sachen einfach nicht offiziell als "Spielzeug" verkaufen darf - sonst könnte ich mir vorstellen, greift der Text.
Liebe Grüße
Andrea
filzifee
09.08.2013, 12:01
Hallo,
@ Triluna: ich hoffe, das war nicht ernst gemeint... :confused: Was soll denn bei Filzpuppen groß passieren. Wenn ich an meine Handpuppen denke, weiß ich, dass ich denen wirklich nur mit ganz ganz viel Kraft und böser Absicht beispielsweise die Ohren abreißen könnte. Aber das kann man bei jeder maschinell und CE-geprüften Puppe auch... Warum muss man den Kunsthandwerkern das Leben immer wieder so schwer machen? denn diese Test gehen ja wirklich nur bei Massenproduktion. Wenn man nur das kleinste Detail ändert müssten die Tests ja von neuem durchgeführt werden. Wie soll das gehen??
Hier mal der Link zur Stellungnahme von ellenbergdesign:
http://ellenbergdesign.blogspot.de/
So wie ich das verstanden habe, hat sie tatsächlich das Fazit gezogen: "Dann lass ich's lieber" Echt schade!!
@ elmo: Das Problem ist denke ich der Spielwert der Gegenstände... Möglicheerweise kann man sich absichern, indem man nur den Gebrauch für Erwachsene angibt, sozusagen als pädagogisches Spielzeug, das von Erwachsenen bespielt wird.
Hier nochmal ein Link zum Thema:
http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/verkauf-spielzeug-kennzeichnung.html
Ich muss aber sagen, dass mich das alles echt verwirrt...
LG
Hallo Elmo,
so einfach ist das leider nicht, Spielsach ist definiert und nicht Auslegungssache. Ich hab auch keine Lust, eine Handpuppe als reine Skulptur zu verkaufen.
Hallo filzifee,
jetzt ganz im Ernst, wenn ich als Kunsthandwerkerin versuchen würde, mich an alle Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zu halten, ohne das geringste Risiko, dann müßte ich es wirklich lassen.
Augen zu und durch... ist manchmal keine schlechte Devise.
viele Grüße
und viel Erfolg
Triluna
filzifee
09.08.2013, 13:15
Hallo Triluna,
da hast du sicherlich recht mit... Und ich kann mir wirklich NICHTS vorstellen, was mit Filzprodukten passieren sollte... Oder ist euch schon mal was "schlimmes" passiert?
LG
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